03 Jan Silvester und Feinstaub – Eine unterschätzte Paarbeziehung
Jedes Jahr zu Silvester werden zwischen 100 und 200 Millionen Euro in Deutschland in die Luft gejagt. Böller, Kracher, Raketen und andere „Krachmacher“ werden eingesetzt, um ein kurzes buntes und lautes Vergnügen zu haben. Was den meisten Feuerwerksliebhabern sicher nicht bekannt oder bewusst ist, dass damit in einer Nacht zusätzlich 5.000 t Feinstaub erzeugt werden, der gesundheitsschädlich ist. Diese Menge entspricht übrigens etwa 17 % aller der im Straßenverkehr erzeugten Feinstaubemissionen. Zur Jahreswende wird hin und wieder darüber berichtet, in der Regel verschwindet das Thema aber immer schnell aus der allgemeinen Berichterstattung. Das ist nicht gerechtfertigt. Schließlich geht das Umweltbundesamt davon aus, dass seit 2005 jährlich fast 35.000 Menschen durch Feinstaubbelastung sterben – und damit zehnmal mehr als im Straßenverkehr – und zwar durch die Belastungen des Atemweg-und Herz-Kreislaufsystems. Seit 2005 darf eine Feinstaubbelastung (gemessen als PM10-Konzentration, Feinstaub mit Partikelgröße von 10 µg) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden.
Feinstäube entstehen bei jedem Verbrennungsprozess, also beispielsweise bei Fahrzeug- und Schiffsmotoren, in Müllverbrennungsanlagen oder in Kraftwerken. Deshalb kann Feinstaub einen Mix verschiedener Stoffe enthalten wie Ruß, Metalle und andere krebs- und entzündungshemmende Stoffe. Eine Begrenzung der Emissionen ist bisher bei industriellen Verbrennungsprozessen als auch bei Verkehrsemissionen durchgesetzt. Eine Beschränkung der Emissionen aus dem Silvesterfeuerwerk wurde bisher nicht – oder jedenfalls nur in Hinterzimmern – diskutiert. Eine neue Bundesregierung hat nun die Chance, sich diesem Thema anzunehmen. Gesundheitsgefährdende Stäube dürfen nicht länger in diesem Ausmaß frei gesetzt werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, entweder das Inverkehrbringen komplett zu verbieten oder nur noch die Feuerwerkskörper zuzulassen, die nachweislich nicht zu Gesundheitsgefahren beitragen.
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