Der Entsorgungsfachbetrieb in neuem Glanz?

Der Entsorgungsfachbetrieb in neuem Glanz?

Jüngst hat die Bundesregierung eine neue Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe verabschiedet. Sie schränkt den ursprünglichen Sinn – weniger Staats- und mehr Eigenverantwortung der Betriebe – wieder stark ein. Als 1996 nach einer Reihe von Umweltskandalen die Verordnung erstmalig erlassen wurde, sollte durch eine neue Qualitätssicherung ein Instrument geschaffen werden, das unter den Entsorgungsbetrieben die „schwarzen Schafe“ von den „weißen“ trennt. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass nur diejenigen sich zertifizieren lassen, die sowieso eine „weiße Weste“ haben.

Geradezu inflationär hat sich aber im Laufe der Jahre der ganz überwiegende Teil der Unternehmen, die mit Abfällen umgehen, zertifizieren lassen.  Die Hürde zum Fachbetrieb war rein rechtlich betrachtet, gar nicht einfach zu nehmen. Es war jedoch die unterschiedliche Anwendung der Standards bei den Audits, die von den Sachverständigen  sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Letztendlich hat fast jedes Unternehmen,  das einen „Antrag auf Zertifizierung“ gestellt hat, die Hürde genommen. Erst das erneute Auftreten weiterer Umweltskandale, an denen auch zertifizierte Betriebe beteiligt waren, hat den Gesetzgeber veranlasst, Neuregelungen zu schaffen. Deshalb legt die neue Verordnung insbesondere neue Anforderungen an die Sachverständigen, die zum Audit zugelassen werden. Dies ist aus Sicht der Entsorgungsunternehmen gerechtfertigt, denn schließlich sollen nur diejenigen Unternehmen ein Zertifikat erhalten, die von einem Sachverständigen mit entsprechendem Hintergrundwissen geprüft wurden. Für die Entsorgungsunternehmen selbst wird sich auch einiges ändern. Sie werden hin und wieder ohne Vorwarnung von Behörden durch einen Sachverständigen besucht. Die notwendigen Dokumentationspflichten  werden auch noch etwas aufwändiger: Das Betriebstagebuch – als Kern eines Fachbetriebes – muss dokumentensicher werden. Schließlich sollen Wettbewerber sich nicht einhacken können. Verantwortliche Personen, die für die Leitung zuständig sind, müssen zudem höhere Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen und zeitlich möglichst viel an den Standorten Präsenz zeigen, wo mit „kritischen“ Abfällen umgegangen wird. Die LAGA – das Ländergremium der Ministerien – wird die Verordnung nun durch eine Vollzugshilfe weiter konkretisieren und sicher weiter „verschärfen“, damit die Hürden zum Fachbetrieb weiter angehoben werden.

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