Wird unsere Wasserversorgung durch JEFTA bald privatisiert?

Wird unsere Wasserversorgung durch JEFTA bald privatisiert?

Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Heute, am 11. Juli 2018, sollte auf dem EU-Japan-Gipfel das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan JEFTA (= Japan-EU Free Trade Agreement) unterzeichnet werden, dies wurde nun infolge der Unwetterkatastrophe verschoben. Aufgrund der Rolle Japans als viertgrößte globale Wirtschaftsmacht, hat dieses Abkommen eine ähnlich hohe Bedeutung wie CETA oder das gestoppte TTIP. Kritiker fürchten, dass durch das Abkommen die Wasserprivatisierung in Deutschland ermöglicht wird. Die Bürgerbewegung CAMPACT startete eine Online-Unterschriftenaktion gegen die Unterzeichnung des Abkommens– mit großer Resonanz: bereits über eine halbe Millionen Menschen unterzeichneten.

Wozu führt eine Privatisierung im Wassersektor? Wasser wäre kein öffentliches Gut mehr, sondern eine Handelsware. Im schlimmsten Fall wird Trinkwasser so zum Luxusgut. Dies ist ein massiver Widerspruch zu der Tatsache, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser erst 2010 von der UN als Menschenrecht anerkannt wurde. Aktuell ist die Wasserversorgung Aufgabe der Kommunen. In Portugal stiegen seit den Privatisierungsmaßnahmen die Trinkwasserpreise um 400 %. In London sank durch die Privatisierung des Trinkwassersektors die Qualität des Wassers massiv, da die Instandhaltung des Versorgungsnetzes litt. Über 20 % des Trinkwassers versickert im Boden auf Grund von Undichtigkeiten in den Trinkwasserleitungen. Eine Chlorierung des Trinkwassers wegen der Gefahren durch Bakterien ist dadurch heute ein „Muss“.

Am 21.06.2018 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“  zu JEFTA. Auf die Frage wie das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen geschützt wird, wurde folgende Antwort gegeben: 

„Artikel 8.12 Absatz 2 [des Abkommens] verweist auf die Liste in Anhang II von Anhang 8-B, die zahlreiche Vorbehalte für sensible Bereiche wie zum Beispiel die Daseinsvorsorge, Wasser, Gesundheit, soziale Dienste, Kultur und Bildung (nicht abschließende Aufzählung) enthält. Diese Vorbehalte unterliegen nicht der sog. Sperrklinken-Klausel, d. h. die EU oder ihre Mitgliedstaaten können in diesen Bereichen Liberalisierungen vornehmen und jederzeit wieder zurücknehmen. Insofern wird der volle Politikspielraum für die Zukunft gewahrt.“

Laut der TAZ verpflichten sich in dem Abkommen Japan und Deutschland grundsätzlich zu einer schrittweisen Liberalisierung. Der Druck hin zu mehr  Liberalisierung auch im Wasserbereich könnte so steigen.

Ist die mögliche Privatisierung des Wassersektors also nun ein realistisches Zukunftsszenario? Oder ist der kommunale Sektor ausreichend geschützt? Welche Auswirkungen hat dies alles auf den Endverbraucher? Wir sind der Meinung, dass solche Fragen zunächst geklärt werden müssen, bevor weitere einschneidende Schritte unternommen werden.

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